Mitgliedsbeiträge

Aktueller Stand der Mitgliedsbeiträge:

Kurzmitgliedschaft*:
Mitgliedsbeitrag pro Quartal (Barzahlung gegen Quittung)
– Erwachsene  40,00 €
– Studenten  30,00 €
Q1: 02.01.-31.03. | Q2: 01.04.-30.06. | Q3: 01.07.-30.09. | Q4: 01.10.-30.12.
*keine Aufnahmegebühr / Kündigung notwendig
Jährliche Mitgliedsbeiträge:
– Fördermitglied (passiv) 30,00 €
– Einzelmitglied (aktiv, Berufstätige über 18 Jahre) 140,00 €
– Einzelmitglied (aktiv, Schüler/Stud./Azubis/Rentner etc. auf Antrag) 70,00 €
– Familienmitgliedschaft (ab 3 Personen) pauschal 200,00 €
Kinder über 23 Jahren sind als Einzelpersonen beitragspflichtig
Ermässigungen:
– ab 2 Einzelmitglieder pro Familie: Ermässigung pro Person 30%
Bei Eintritt im ersten Halbjahr ist der volle Jahresbeitrag (100%) zu entrichten
Bei Eintritt im zweiten Halbjahr ist der halbe Jahresbeitrag (50%) zu entrichten
Alle Kündigungen werden grundsätzlich zum 31.12. wirksam.
Eine (anteilige) Rückerstattung von Beiträgen ist nicht möglich.
Sonstige Gebühren:
– Aufnahmegebühr (einmalig) 12,00 €
– Verwaltungsgebühr bei Zahlung per Rechnung (jährlich) 6,00 €
Zusätzliche Gebühren je Saison (Sep 2018 – Aug 2019)
– Trainingspauschale (alle WK-Gruppen mit mind. 3 x Training pro Woche mit einem SVF Trainer)**  40,00 €
– Wettkampfpauschale (alle DSV-lizensierten Aktiven)**  60,00 €
=> Bei besonderer Bedürftigkeit kann auf Antrag beim Vorstand im Einzelfall die Erhebung dieser Pauschalen entfallen.
** Die Wettkampfpauschale setzt die Trainingspauschale voraus für WK-Gruppen und die Teilnahme an Wettkämpfen für Masters. Die Fälligkeit der Trainingspauschale richtet sich nach den Trainingsmöglichkeiten einer WK-Gruppe, nicht nach tatsächlichen Trainingsbesuchen des Aktiven. Wer diese Pauschalen (ohne Antrag auf Bedürftigkeit) nicht zahlt, kommt nur für Freizeitsport in Frage.

std_Beitrag

copyright 2016 by SVF